Abschluss
Sorry, kurz vor dem Abschluss gegen 24 Uhr hörte diese Seite auf zu funktionieren. Noch wissen wir nicht warum!
Wir konnten die Tarifrunde zu einem guten Ende bringen. Unglaublich, was die Unterstützung aus den Betrieben bewirken können. So konnten wir das noch nie erleben. Ein schönes Gefühl aus der Position der Stärke verhandeln zu können … DANKE!!! Hier sind die Ergebnisse dokumentiert: www.versicherungen.verdi.de
Wichtiger Schritt vorwärts!
Endlich: Die Arbeitgeber haben alle Forderungen zu Verschlechterungen im Manteltarifvertrag „vom Tisch genommen“. Sie wollen nun einen Gehaltstarifvertrag, die Verlängerung von Alterteilzeit und Arbeitszeitkorridor sowie eine Verhandlungsverpflichtung verhandeln. Mir scheint es so zu sein, dass wir bei den 3 letztgenannten Themen zusammenkommen können. Allerdings haben wir von ihnen noch vor dem Einstieg in Gehaltstarifverhandlungen die Vereinbarung eines Maßregelungsverbotes verlangt. Damit tun sie sich schwer, für uns ist es unverzichtbar. Wir haben es auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. Nun wollen sie einer kleinen Kommission (jeweils 5 TeilnehmerInnen) ein neues Gehaltsangebot vorlegen. Mir schwant Böses…
Abschluss her!
Um 15:00 Uhr geht es los. Die 4. Verhandlungsrunde beginnt. Tausende streikende Versicherungsangestellte haben die Arbeitgeber an den Verhandlungstisch zurückgezwungen. Jetzt schauen wir mal, ob eine angemessene Gehaltserhöhung ohne Vorbedingungen möglich ist. Wir wollen einen Abschluss, aber nicht unangemessene Preise zahlen. Den Preis haben die Beschäftigten mit ihrer Arbeitsleistung bereits erbracht und die Eigentümer haben längst kassiert.
Rechtsinfos zum Streik
Was heißt es, wenn zum Streik aufgerufen wird?
Ist ein Streik rechtmäßig? Ja! Der Streik ist ein Grundrecht (Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz) und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung einer Tarif-forderung. Eine Friedenspflicht besteht nicht mehr, denn der Tarifvertrag wurde fristgemäß gekündigt.
Dürfen Nicht-Gewerkschaftsmitglieder auch streiken? Ja! An einem (Warn-)Streik, zu dem die Gewerkschaft aufruft, darf jede Kollegin und jeder Kollege teilnehmen, egal ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht. Auch Auszubildende dürfen für die sie betreffenden Tarifforderungen streiken. ver.di Mitglieder erhalten nach der ver.di Arbeitskampfrichtlinie selbstverständlich Streikgeld.
Darf der Arbeitgeber arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen (Abmahnungen, Kündigungen)? Nein! Die Teilnahme an einem Streik ist keine Verletzung des Arbeitsvertrages (u. a. wenn man zur Telefonie usw. eingeteilt ist)! Maßregelungen/Benachteiligungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind verboten.
Müssen während des Streiks die Servicebereitschaft und telefonische Erreichbarkeit sichergestellt werden? Nein! Während des Streiks ruhen die Verpflichtungen aus Servicebereitschaften, Telefondiensten etc.
Muss während des Streiks ausgestempelt werden? Nein! Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Die Beschäftigten brauchen keine Arbeitsleistung zu erbringen. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Zeit des Streiks ebenso wenig, wie eine Verpflichtung, Stunden nachzuarbeiten. Das Ein- oder Austragen in Listen wegen der Streikteilnahme kann nicht verlangt werden.





